II. Therapieverfahren:


Eine Psychotherapieausbildung zur Approbation nach dem deutschen Psychotherapiegesetz umfasst Theorieausbildung, Patiententherapien und Selbsterfahrung. Sie beschränkt sich derzeit in Deutschland auf drei Therapieverfahren:

Diese drei Verfahren haben unterschiedliche Theoriesysteme und Therapiemethoden. Für jedes der drei Verfahren liegen wissenschaftliche Belege zur Wirksamkeit vor.

 

Andere Verfahren

Andere, ebenfalls als wirksam erwiesene Therapieverfahren, sind in Deutschland weder als Ausbildungsrichtung zur Approbation zugelassen, noch können sie über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Als Ausnahme befindet sich die Gesprächstherapie derzeit in der Übergangsphase zur Zulassung als gesetzlich anerkannte Therapie. Die Anerkennung streben ebenfalls die Gestalttherapie, die Familientherapie und weitere seriöse Therapierichtungen an. Die Hypnosepsychotherapie ist als Methode für einzelne Bereiche wissenschaftlich anerkannt, wird aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als eigenständige Psychotherapiemethode anerkannt. In meiner Praxis wird Hypnosetherapie im Rahmen der Verhaltenstherapie als unterstützende Methode eingesetzt, um die Therapie effektiver zu machen.

 

Zum Vergleich: In Österreich sind derzeit 19 Therapieverfahren zugelassen (Systemische Familientherapie, Personzentrierte Gesprächstherapie, Klientenzentrierte Gesprächstherapie, Integrative Gestalttherapie, Gestalttheoretische Psychotherapie, Psychoanalyse, Gruppenpsychoanalyse, Transaktionsanalytische Psychotherapie (Transaktionsanalyse), Verhaltenstherapie, Analytische Psychologie, Individualpsychologie, Katathym-Imaginative Psychotherapie (Katathymes Bilderleben), Dynamische Gruppenpsychotherapie, Psychodrama, Existenzanalyse (Logotherapie), Daseinsanalyse, Hypnosepsychotherapie (Hypnose), Autogenes Training, Konzentrative Bewegungstherapie).

Es gibt auch in Deutschland Psychotherapeuten, die mit diesen Verfahren arbeiten.

 

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