Eine Psychotherapieausbildung zur
Approbation nach dem deutschen Psychotherapiegesetz umfasst Theorieausbildung,
Patiententherapien und Selbsterfahrung. Sie beschränkt sich derzeit in Deutschland
auf drei Therapieverfahren:
Diese drei Verfahren haben
unterschiedliche Theoriesysteme und Therapiemethoden. Für jedes der drei
Verfahren liegen wissenschaftliche Belege zur Wirksamkeit vor.
Andere Verfahren
Andere, ebenfalls als wirksam
erwiesene Therapieverfahren, sind in Deutschland weder als Ausbildungsrichtung
zur Approbation zugelassen, noch können sie über die gesetzlichen Krankenkassen
abgerechnet werden. Als Ausnahme befindet sich die Gesprächstherapie
derzeit in der Übergangsphase zur Zulassung als gesetzlich anerkannte Therapie.
Die Anerkennung streben ebenfalls die Gestalttherapie, die Familientherapie
und weitere seriöse Therapierichtungen an. Die Hypnosepsychotherapie ist als Methode für
einzelne Bereiche wissenschaftlich anerkannt, wird aber von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht als eigenständige Psychotherapiemethode anerkannt. In
meiner Praxis wird Hypnosetherapie im Rahmen der Verhaltenstherapie als
unterstützende Methode eingesetzt, um die Therapie effektiver zu machen.
Zum Vergleich: In Österreich sind
derzeit 19 Therapieverfahren zugelassen (Systemische Familientherapie,
Personzentrierte Gesprächstherapie, Klientenzentrierte Gesprächstherapie,
Integrative Gestalttherapie, Gestalttheoretische Psychotherapie, Psychoanalyse,
Gruppenpsychoanalyse, Transaktionsanalytische Psychotherapie
(Transaktionsanalyse), Verhaltenstherapie, Analytische Psychologie,
Individualpsychologie, Katathym-Imaginative Psychotherapie (Katathymes
Bilderleben), Dynamische Gruppenpsychotherapie, Psychodrama, Existenzanalyse
(Logotherapie), Daseinsanalyse, Hypnosepsychotherapie (Hypnose), Autogenes
Training, Konzentrative Bewegungstherapie).
Es gibt auch in Deutschland
Psychotherapeuten, die mit diesen Verfahren arbeiten.
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