Approbierte Psychotherapeuten:
Ausbildung und Voraussetzungen
Das Anbieten von Psychotherapie
unter den Bezeichnungen „Psychotherapie“ oder „Psychotherapeut/in“ ist in
Deutschland nur mit einer heilkundlichen Zulassung erlaubt. Als heilkundliche
Zulassung zählt die Heilpraktikerprüfung und die Approbation. Zugang zur
Approbation haben nur Ärzte, Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen mit
abgeschlossenem Hochschulstudium. Die Approbation erhält nur, wer eine
Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz abgeschlossen hat.
Die kostenpflichtige Ausbildung umfasst neben der umfangreichen
Theorieausbildung auch therapeutische Selbsterfahrung, die Arbeit als
Psychotherapeut in Kliniken und Institutionen, eine Mindestanzahl von
abgeschlossenen und überwachten Therapien und ständige Supervision durch
erfahrene Lehrtherapeuten (Dauer: 3-5Jahre). Die Gesamtausbildungszeit für
einen approbierten Psychotherapeuten liegt bei 9-10 Jahren.
Psychotherapeutische Ärzte
sind als Ärzte durch Ihr Studium
umfassend medizinisch ausgebildet (Anatomie, Physiologie, organische
Krankheitslehre, Diagnostik, Medikamente und vieles mehr). Psychologische
Inhalte werden in der Medizinerausbildung nur am Rande gelehrt. Nach dem
Medizinstudium (Dauer: 4-6Jahre) erwirbt der Arzt in der Facharztausbildung
nach dem Psychotherapeutengesetz (Dauer: 3-5Jahre) die notwendige
psychotherapeutische und psychiatrische Qualifikation, um Psychotherapie in
eigener Praxis durchführen zu können. Facharztbezeichnungen sind hier „Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie“, Facharzt für „Psychotherapeutische
Medizin“, „Arzt mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie“. Meist sind Fachärzte in
ihrer Praxis entweder eher psychiatrisch (Psychiatrische Gespräche bis 15
Minuten) oder psychotherapeutisch (Psychotherapeutische Sitzungen bis 50
Minuten) ausgerichtet. Es lohnt sich daher, dies zu erfragen, wenn man eine
Therapie beginnen möchte.
Psychologische Psychotherapeuten
verfügen als Diplompsychologen
über umfassende psychologische Kenntnisse, (Allgemeine Psychologie, Klinische
Psychologie, Sozial-, Arbeits-, Organisations-, Bio-, Neuropsychologie etc).
Medizinische Inhalte werden in der Psychologieausbildung nur am Rande gelehrt.
Nach dem Psychologiestudium (Dauer: 4-6Jahre) erwirbt der Diplompsychologe in
der Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (Dauer: 3-5Jahre)
die notwendige Qualifikation, um Psychotherapie in eigener Praxis durchführen
zu können. Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verordnen
oder Krankschreibungen ausstellen, hierzu müssen sie mit einem Arzt
kooperieren. Stattdessen arbeiten sie in ihren Sitzungen ausschließlich mit
psychotherapeutischen Methoden (Sitzungsdauer meist 45-50 Minuten).
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
setzen sich aus Ärzten,
Diplompsychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen zusammen, die jeweils nach
ihrem abgeschlossenen Studium (Dauer: 4-5Jahre) eine Psychotherapieausbildung
für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz
durchlaufen haben. Pädagogen bzw. Sozialpädagogen haben entsprechend tiefere
pädagogische und sozialpädagogische Kenntnisse. Approbierte Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten sind auf die Erkennung und Behandlung der
psychischen Probleme bei Kindern und Jugendlichen besser spezialisiert als
Erwachsenentherapeuten.
Psychotherapie durch Heilpraktiker
- Ausbildung und Voraussetzungen
In Deutschland berechtigt neben der Approbation auch die Heilpraktikerprüfung das Ausüben von Psychotherapie. Heilpraktiker müssen darauf hinweisen, dass sie Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) erbringen. Die korrekte Bezeichnung ist Heilpraktiker für Psychotherapie, irreführende Bezeichnungen wie „Fachtherapeut für Psychotherapie“ sind mittlerweile hierfür nicht mehr erlaubt.
Ausbildung:
Seit 1995 gibt es die Ausbildung
zum Heilpraktiker mit eingeschränkter Heilerlaubnis (für Psychotherapie). Diese
dauert lediglich ein Jahr und umfasst neben der theoretischen Ausbildung keine
praktische Berufserfahrung. Mit dieser Ausbildung ist das Betreiben von
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland erlaubt. Für den
Beginn der Heilpraktikerausbildung gibt es gesetzlich keine über die Grund- bzw.
Hauptschule hinausgehende Zugangsvoraussetzung. Das Bestehen der Heilpraktikerprüfung, (darf erst ab 25 Jahren abgelegt
werden) berechtigt dann zur Ausübung von Psychotherapie nach dem HPG. In dieser
Prüfung werden vor allem medizinische und psychodiagnostische, aber kaum
psychotherapeutische Kenntnisse geprüft.
Diplompsychologen haben aufgrund
ihres Studienabschlusses die Möglichkeit ohne weitere Prüfung eine Zulassung
als Heilpraktiker für den Bereich Psychotherapie zu beantragen. Diese verstehen
sich nicht als Heilpraktiker sondern als Diplompsychologen bzw. als
Psychotherapeuten.
Qualität:
In der Konsequenz finden sich
unter den Anbietern von Psychotherapie nach dem HPG sehr unterschiedlich
ausgebildete Psychotherapeuten: Das Qualitätsspektrum beginnt auf der einen
Seite bei Therapeuten, die nach einer einjährigen Theorieausbildung mit
geringen psychologischen und psychotherapeutischen Kenntnissen Behandlungen mit
teils esoterischen Methoden durchführen. Hier ist das Risiko von Fehldiagnosen
und Fehlbehandlungen mit allen daraus erwachsenden Folgen durchaus hoch. Auf
der anderen Seite finden sich dagegen fähige Psychotherapeuten und
Psychotherapeutinnen, häufig umfassend ausgebildete Diplompsychologen, die
zusätzlich Therapieausbildungen in verschiedenen Therapieverfahren absolviert
haben. Sie arbeiten häufig ohne Approbation, weil sie sich in einer Therapierichtung ausgebildet haben, die in
Deutschland (noch) nicht zur Approbation zugelassen ist (etwa Gesprächstherapie).
Es ist daher ratsam sich zu
informieren, wie Ihr/e zukünftige/r Psychotherapeut/in ausgebildet ist: Es ist
wichtig, dass das diagnostische Rüstzeug vorhanden ist, um zu erkennen, was für
eine Problematik wirklich vorliegt – und das therapeutische Werkzeug, diese
Problematik auch wirklich mit Aussicht auf Erfolg behandeln zu können! Dies
wird in der Regel durch eine hochwertige Therapieausbildung mit praktischer
Berufserfahrung, therapeutischer Selbsterfahrung und überwachten Therapien bzw.
eine längere Arbeit in einer anerkannten psychotherapeutischen Institution
erworben.