Approbierte Psychotherapeuten: Ausbildung und Voraussetzungen


Das Anbieten von Psychotherapie unter den Bezeichnungen „Psychotherapie“ oder „Psychotherapeut/in“ ist in Deutschland nur mit einer heilkundlichen Zulassung erlaubt. Als heilkundliche Zulassung zählt die Heilpraktikerprüfung und die Approbation. Zugang zur Approbation haben nur Ärzte, Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Die Approbation erhält nur, wer eine Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz abgeschlossen hat. Die kostenpflichtige Ausbildung umfasst neben der umfangreichen Theorieausbildung auch therapeutische Selbsterfahrung, die Arbeit als Psychotherapeut in Kliniken und Institutionen, eine Mindestanzahl von abgeschlossenen und überwachten Therapien und ständige Supervision durch erfahrene Lehrtherapeuten (Dauer: 3-5Jahre). Die Gesamtausbildungszeit für einen approbierten Psychotherapeuten liegt bei 9-10 Jahren.

 

Psychotherapeutische Ärzte

sind als Ärzte durch Ihr Studium umfassend medizinisch ausgebildet (Anatomie, Physiologie, organische Krankheitslehre, Diagnostik, Medikamente und vieles mehr). Psychologische Inhalte werden in der Medizinerausbildung nur am Rande gelehrt. Nach dem Medizinstudium (Dauer: 4-6Jahre) erwirbt der Arzt in der Facharztausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (Dauer: 3-5Jahre) die notwendige psychotherapeutische und psychiatrische Qualifikation, um Psychotherapie in eigener Praxis durchführen zu können. Facharztbezeichnungen sind hier „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“, Facharzt für „Psychotherapeutische Medizin“, „Arzt mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie“. Meist sind Fachärzte in ihrer Praxis entweder eher psychiatrisch (Psychiatrische Gespräche bis 15 Minuten) oder psychotherapeutisch (Psychotherapeutische Sitzungen bis 50 Minuten) ausgerichtet. Es lohnt sich daher, dies zu erfragen, wenn man eine Therapie beginnen möchte.

 

Psychologische Psychotherapeuten

verfügen als Diplompsychologen über umfassende psychologische Kenntnisse, (Allgemeine Psychologie, Klinische Psychologie, Sozial-, Arbeits-, Organisations-, Bio-, Neuropsychologie etc). Medizinische Inhalte werden in der Psychologieausbildung nur am Rande gelehrt. Nach dem Psychologiestudium (Dauer: 4-6Jahre) erwirbt der Diplompsychologe in der Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (Dauer: 3-5Jahre) die notwendige Qualifikation, um Psychotherapie in eigener Praxis durchführen zu können. Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verordnen oder Krankschreibungen ausstellen, hierzu müssen sie mit einem Arzt kooperieren. Stattdessen arbeiten sie in ihren Sitzungen ausschließlich mit psychotherapeutischen Methoden (Sitzungsdauer meist 45-50 Minuten).

 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

setzen sich aus Ärzten, Diplompsychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen zusammen, die jeweils nach ihrem abgeschlossenen Studium (Dauer: 4-5Jahre) eine Psychotherapieausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz durchlaufen haben. Pädagogen bzw. Sozialpädagogen haben entsprechend tiefere pädagogische und sozialpädagogische Kenntnisse. Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind auf die Erkennung und Behandlung der psychischen Probleme bei Kindern und Jugendlichen besser spezialisiert als Erwachsenentherapeuten.


Psychotherapie durch Heilpraktiker - Ausbildung und Voraussetzungen


In Deutschland berechtigt neben der Approbation auch die Heilpraktikerprüfung das Ausüben von Psychotherapie. Heilpraktiker müssen darauf hinweisen, dass sie Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) erbringen. Die korrekte Bezeichnung ist Heilpraktiker für Psychotherapie, irreführende Bezeichnungen wie „Fachtherapeut für Psychotherapie“ sind mittlerweile hierfür nicht mehr erlaubt.

Ausbildung:

Seit 1995 gibt es die Ausbildung zum Heilpraktiker mit eingeschränkter Heilerlaubnis (für Psychotherapie). Diese dauert lediglich ein Jahr und umfasst neben der theoretischen Ausbildung keine praktische Berufserfahrung. Mit dieser Ausbildung ist das Betreiben von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland erlaubt. Für den Beginn der Heilpraktikerausbildung gibt es gesetzlich keine über die Grund- bzw. Hauptschule hinausgehende Zugangsvoraussetzung. Das Bestehen der Heilpraktikerprüfung, (darf erst ab 25 Jahren abgelegt werden) berechtigt dann zur Ausübung von Psychotherapie nach dem HPG. In dieser Prüfung werden vor allem medizinische und psychodiagnostische, aber kaum psychotherapeutische Kenntnisse geprüft.

Diplompsychologen haben aufgrund ihres Studienabschlusses die Möglichkeit ohne weitere Prüfung eine Zulassung als Heilpraktiker für den Bereich Psychotherapie zu beantragen. Diese verstehen sich nicht als Heilpraktiker sondern als Diplompsychologen bzw. als Psychotherapeuten.

 

Qualität:

In der Konsequenz finden sich unter den Anbietern von Psychotherapie nach dem HPG sehr unterschiedlich ausgebildete Psychotherapeuten: Das Qualitätsspektrum beginnt auf der einen Seite bei Therapeuten, die nach einer einjährigen Theorieausbildung mit geringen psychologischen und psychotherapeutischen Kenntnissen Behandlungen mit teils esoterischen Methoden durchführen. Hier ist das Risiko von Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen mit allen daraus erwachsenden Folgen durchaus hoch. Auf der anderen Seite finden sich dagegen fähige Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, häufig umfassend ausgebildete Diplompsychologen, die zusätzlich Therapieausbildungen in verschiedenen Therapieverfahren absolviert haben. Sie arbeiten häufig ohne Approbation, weil sie sich in einer Therapierichtung ausgebildet haben, die in Deutschland (noch) nicht zur Approbation zugelassen ist (etwa Gesprächstherapie).

Es ist daher ratsam sich zu informieren, wie Ihr/e zukünftige/r Psychotherapeut/in ausgebildet ist: Es ist wichtig, dass das diagnostische Rüstzeug vorhanden ist, um zu erkennen, was für eine Problematik wirklich vorliegt – und das therapeutische Werkzeug, diese Problematik auch wirklich mit Aussicht auf Erfolg behandeln zu können! Dies wird in der Regel durch eine hochwertige Therapieausbildung mit praktischer Berufserfahrung, therapeutischer Selbsterfahrung und überwachten Therapien bzw. eine längere Arbeit in einer anerkannten psychotherapeutischen Institution erworben.