Kostenübernahmezusage Ihrer Krankenkasse / Kosten
Selbstzahler:
Ich erstelle meine
Rechnung nach GOP. Das Honorar richtet sich, wie im GOP festgelegt, nach
Aufwand und Schwierigkeit. Es ist am GOP und an den aktuellen Sätzen der
gesetzlichen Krankenkassen orientiert.
Private Kassen:
Fast immer werden
ambulante Psychotherapien in meiner Praxis durch die private Krankenkasse
übernommen. Die Regelungen bezüglich des Umfangs möglicher Psychotherapien
(Anzahl möglicher Sitzungen) sind jedoch von Kasse zu Kasse und Vertrag zu
Vertrag unterschiedlich. Lesen Sie daher bitte Ihren Vertrag bzw. erkundigen
Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Lassen Sie sich von Ihrer
Krankenkasse die Antragsformulare für die Beantragung einer Psychotherapie
schicken. Sinnvoll ist in jedem Fall, die Bestimmungen zu lesen, zu denen Sie
Ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben!
Überprüfen Sie
dabei folgendes:
1)
Umfasst mein Krankenversicherungstarif
psychotherapeutische Behandlung?
2)
Ist die vorherige Beantragung einer
psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
3)
Wenn ja, formlos oder auf einem
speziellen Formular?
4)
Gibt es eine festgelegte
Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?
5)
Wie ist die Erstattungshöhe in meinem
Krankenversicherungstarif?
Tipp: Achten Sie darauf,
ob Sie beim Abschluss der Versicherung psychische Beschwerden in der
Vergangenheit angegeben haben. Sollte das nicht der Fall sein, so kann Ihr
Versicherungsschutz in Gefahr sein, falls ein psychotherapeutischer Behandler eine Krankengeschichte zur Begutachtung bei Ihrer
Kasse einreicht, in der dieser für die Entstehung Ihrer psychischen Beschwerden
einen früheren Zeitpunkt angibt. Besprechen Sie dieses Problem mit Ihrem
Psychotherapeuten!
Berufsgenossenschaften:
Bei Unfällen, die
einer psychotherapeutischen Nachbehandlung bedürfen, springen oft die Berufsgenossenschaften
ein. Die Genehmigung erfordert, dass ich einen Antrag bei der BG stelle. Alle
10 Sitzungen ist von mir ein Verlaufsbericht zu
erstellen, um weitere Sitzungen genehmigt zu bekommen. Das Verfahren ist aus
meiner Sicht meist einigermaßen unbürokratisch und funktioniert meist gut.
Gesetzliche Krankenkassen:
Meine Praxis
verfügt ab 1.7.2020 über die Zulassung zur gesetzlichen Krankenversorgung.
Wartezeit bei mir:
Auch ich führe eine
Liste für Aufnahmen, die leider häufig recht lang ist. Da ich seit 1.7.2020 mit
KV-Zulassung arbeite, muss ich in den Jahren 2020/2021 den Schwerpunkt auf
Aufnahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse legen.
Passung
Noch etwas:
Patient/in und Therapeut/in müssen zusammen passen, damit Psychotherapie wirkt
und gelingt! Die "Chemie" muss stimmen. Sie spüren, in der Regel
spätestens nach der dritten Sitzung, ob Sie bei dem oder der Therapeut/in gut
(und kompetent) aufgehoben sind. Daher sind die ersten (bis zu 4) Sitzungen
Probesitzungen, damit Sie erkennen können, ob der Mensch, mit dem Sie arbeiten
sollen, das anbieten kann, was Sie brauchen. Nutzen Sie diese Sitzungen und
hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Psychotherapie ist nur wirksam, wenn Sie sich gut
aufgehoben fühlen und einlassen können. Es gibt somit keine Verpflichtung, die
Therapie bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin zu machen, nur weil diese
Person momentan die scheinbar Einzige ist, die einen Therapieplatz anbietet.
Ganz im Gegenteil: Die Forschung hat gezeigt, dass Patienten besser als
Therapeuten vorhersagen können, ob eine Therapie bei diesem Therapeuten eine
gute Erfolgsaussicht hat (Klar, gute Therapeuten versuchen oft, auch dann zu
helfen, wenn es zunächst schwierig erscheint und nur der Patient kann wissen,
ob das auch Sinn macht). Somit kann das Hören aufs Bauchgefühl Ihnen den
Verlust von Zeit, Energie und Vertrauen ersparen! (und auch der Krankenkasse
und der Allgemeinheit wird die Bezahlung einer ineffektiven Therapie erspart)
=> Ausprobieren,
Hin-spüren, Gutes erkennen und annehmen, Unpassendes abstoßen und weiter gehen!
Dann kommen Sie auf den richtigen Weg...