Kostenübernahmezusage Ihrer Krankenkasse / Kosten


Selbstzahler:

Ich erstelle meine Rechnung nach GOP. Das Honorar richtet sich, wie im GOP festgelegt, nach Aufwand und Schwierigkeit. Es ist am GOP und an den aktuellen Sätzen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert.


Private Kassen:

Fast immer werden ambulante Psychotherapien in meiner Praxis durch die private Krankenkasse übernommen. Die Regelungen bezüglich des Umfangs möglicher Psychotherapien (Anzahl möglicher Sitzungen) sind jedoch von Kasse zu Kasse und Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Lesen Sie daher bitte Ihren Vertrag bzw. erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die Antragsformulare für die Beantragung einer Psychotherapie schicken. Sinnvoll ist in jedem Fall, die Bestimmungen zu lesen, zu denen Sie Ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben!

Überprüfen Sie dabei folgendes:

1)            Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?

2)            Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?

3)            Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?

4)            Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?

5)            Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?

Tipp: Achten Sie darauf, ob Sie beim Abschluss der Versicherung psychische Beschwerden in der Vergangenheit angegeben haben. Sollte das nicht der Fall sein, so kann Ihr Versicherungsschutz in Gefahr sein, falls ein psychotherapeutischer Behandler eine Krankengeschichte zur Begutachtung bei Ihrer Kasse einreicht, in der dieser für die Entstehung Ihrer psychischen Beschwerden einen früheren Zeitpunkt angibt. Besprechen Sie dieses Problem mit Ihrem Psychotherapeuten!


Berufsgenossenschaften:

Bei Unfällen, die einer psychotherapeutischen Nachbehandlung bedürfen, springen oft die Berufsgenossenschaften ein. Die Genehmigung erfordert, dass ich einen Antrag bei der BG stelle. Alle 10 Sitzungen ist von mir ein Verlaufsbericht zu erstellen, um weitere Sitzungen genehmigt zu bekommen. Das Verfahren ist aus meiner Sicht meist einigermaßen unbürokratisch und funktioniert meist gut.


Gesetzliche Krankenkassen:

Meine Praxis verfügt ab 1.7.2020 über die Zulassung zur gesetzlichen Krankenversorgung.


Wartezeit bei mir:

Auch ich führe eine Liste für Aufnahmen, die leider häufig recht lang ist. Da ich seit 1.7.2020 mit KV-Zulassung arbeite, muss ich in den Jahren 2020/2021 den Schwerpunkt auf Aufnahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse legen.


Passung

Noch etwas: Patient/in und Therapeut/in müssen zusammen passen, damit Psychotherapie wirkt und gelingt! Die "Chemie" muss stimmen. Sie spüren, in der Regel spätestens nach der dritten Sitzung, ob Sie bei dem oder der Therapeut/in gut (und kompetent) aufgehoben sind. Daher sind die ersten (bis zu 4) Sitzungen Probesitzungen, damit Sie erkennen können, ob der Mensch, mit dem Sie arbeiten sollen, das anbieten kann, was Sie brauchen. Nutzen Sie diese Sitzungen und hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Psychotherapie ist nur wirksam, wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen und einlassen können. Es gibt somit keine Verpflichtung, die Therapie bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin zu machen, nur weil diese Person momentan die scheinbar Einzige ist, die einen Therapieplatz anbietet. Ganz im Gegenteil: Die Forschung hat gezeigt, dass Patienten besser als Therapeuten vorhersagen können, ob eine Therapie bei diesem Therapeuten eine gute Erfolgsaussicht hat (Klar, gute Therapeuten versuchen oft, auch dann zu helfen, wenn es zunächst schwierig erscheint und nur der Patient kann wissen, ob das auch Sinn macht). Somit kann das Hören aufs Bauchgefühl Ihnen den Verlust von Zeit, Energie und Vertrauen ersparen! (und auch der Krankenkasse und der Allgemeinheit wird die Bezahlung einer ineffektiven Therapie erspart)

=> Ausprobieren, Hin-spüren, Gutes erkennen und annehmen, Unpassendes abstoßen und weiter gehen! Dann kommen Sie auf den richtigen Weg...